Balkonkraftwerk Erdung: Ja oder Nein?

Balkonkraftwerk Erdung: Ja oder Nein?
Solaranlagen werden grundsätzlich geerdet. Doch wie steht es um die Erdung bei Balkonkraftwerken? Wir haben dies geprüft und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
  • Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Erdung zusammengefasst
  • Was bedeutet Erdung beim Balkonkraftwerk?
  • Sind Potenzialausgleich und Erdung dasselbe?
  • Genügt es ein Balkonkraftwerk über die Steckdose zu erden?
  • Wie führt man den Potenzialausgleich durch?
Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Erdung zusammengefasst

Jedes Balkonkraftwerk besteht auch aus einem Wechselrichter. Dieser Wechselrichter muss in Deutschland über einen ein doppelten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, der die Anlage bei Spannungsschwankungen direkt vom Netz trennt. Dies geschieht zum Einen per Software zum Anderen über ein eingebautes Relais.
Außerdem ist in ihrem Verbindungskabel vom Wechselrichter zur Steckdose normalerweise bereits eine Erdungsleitung integriert, weshalb eine zusätzliche Erdung nur in speziellen Fällen Sinn macht. Welche dies sind, zeigen wir in diesem Bericht auf.

Was bedeutet Erdung beim Balkonkraftwerk?

Die Erdung erfüllt im Allgemeinen den Zweck unerwünschte Ströme zu neutralisieren, die beispielsweise aus Blitzeinschlägen oder Kurzschlüssen in elektrischen Anlagen entstehen und im schlimmsten Fall zu einem tödlichen Stromschlag führen können.
Um diese Neutralisierung zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Tiefen-, Oberflächen- oder Fundamenterder, die in einem Erdungssystem zusammengefasst werden.

Sind Potenzialausgleich und Erdung dasselbe?

Der umgangssprachlich teilweise auch als Erdung bezeichnete Potentialausgleich meint eine elektrisch hochleitfähige Verbindung, die dazu dient, Unterschiede in elektrischen Potenzialen zu minimieren.

Muss man ein Balkonkraftwerk erden?

Hierbei gilt es zunächst zu verstehen welche Komponenten beim Balkonkraftwerk geerdet werden und welche nicht.
Die meisten Solarmodule entsprechen der Schutzklasse 2 und dürfen somit gar nicht geerdet werden. Geerdet bzw. isoliert werden muss dagegen die Unterkonstruktion, um alle berührbaren leitenden Teile auf das gleiche Potenzial zu heben. Denn verschiedene Ladungen bzw. Spannungen könnten sonst z. B. bei der Berührung mit der Hand zu einem Stromschlag führen. Daher werden bei großen Photovoltaikanlagen die Unterkonstruktionen mit der Hauptpotenzialausgleichsschiene verbunden.
Bei Balkonkraftwerken, welche meist parallel geschaltet sind oder mit maximal 2 Modulen in Reihe geschaltet sind ist die Gleichspannung oft unterhalb des Sicherheits-Kleinspannungsbereichs von 120V DC und müssen somit nicht geerdet werden.
Zwei Ausnahmen stellen dagegen zum Einen Mini-Solaranlagen dar, bei denen mehr als 2 Module in Reihe geschaltet werden, wodurch die Spannung ansteigen kann. oder zum Anderen Balkonkraftwerke die auf einem Blechdach in besonders markanter Lage einem erhöhten Blitzschlagrisiko unterliegen und einen Potenzialausgleich erforderlich machen.

Genügt es ein Balkonkraftwerk über die Steckdose zu erden?

Ja, das ist meist kein Problem. Wenn der Fachhändler so wie wir die passenden Komponenten anbietet. Den Wechselrichter den wir bei Balkonsolarstore anbieten ist vom Hersteller Hoymiles. Dieser verweist in seinem Wechselrichter Benutzerhandbuch darauf, dass in deren AC-Kabel bereits eine Erdungsleitung integriert ist, sodass die Erdung normalerweise direkt über diese Leitung erfolgen kann. Deshalb lohnt es sich schon vor dem Kauf einer Mini-Solaranlage einen genauen Blick in die Bedienungsanleitung der Komponenten zu werfen, weil gerade im Onlinebereich auch immer wieder dubiose Billighändler oder keine Fachhändler zu finden sind.

Wie führt man den Potenzialausgleich durch?

Für den Potentialausgleich empfiehlt sich die Verwendung einer Kupfermantelleitung mit mindestens 10 Quadratmillimeter Querschnitt, vorzugsweise in grün/gelb. Wir raten Laien jedoch dringend davon ab selbst Änderungen an elektrischen Leitungen vorzunehmen, weil sonst die Gefahr eines lebensgefährlichen Stromschlags besteht.

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Anmeldepflichten eines Balkonkraftwerks (Stand: 02.03.2024)

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