im Jahr 2024 soll es einige Gesetzesänderungen geben, die den Einsatz von Balkonkraftwerken deutlich erleichtern.
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Änderung des Mietrechts im BGB: Mieter werden grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung der Vermieter:in zur Installation eines Balkonkraftwerkes haben
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Die 600W Grenze soll angehoben werden auf 800W. Dies betrifft die Wechselrichterausgangsleistung.
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Für Balkonkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt wird eine vereinfachte Anmeldung gelten. Die Vorschrift, den Netzbetreiber zu informieren, entfällt.
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Ältere Stromzähler, die noch rückwärts laufen, können vorerst in Betrieb bleiben. Hier wird es allerdings eine zeitliche Begrenzung von vier Monaten geben.
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Die Vorschrift, einen Wieland-Stecker einbauen zu müssen, wird entfallen. Zukünftig soll auch die Verwendung eines Schuko-Steckers für den Einsatz eines Balkonkraftwerks erlaubt sein.
Die geänderten Gesetze sollten Anfang 2024 in Kraft treten. Nach aktuellen Stand verschiebt sich die Entscheidung welches der Vorschläge in Kraft tritt und inwieweit es abgeändert wird auf Mitte 2024. Die Energiewende in Deutschland kann somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz machen.
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